Neues Timeshare Gesetz in Spanien

Mit einer Verspätung von mehr als einem Jahr ist am 16.3.2012 endlich die europäische Richtlinie 2008/122/CE vom spanischen Gesetzgeber umgesetzt worden, womit der Schutz der Verbraucher auch im Hinblick auf neue Ferienprodukte erheblich gestärkt werden soll. Gleichzeitig entfällt das bisherige Gesetz 42/1998, da desssen Bestimmungen insoweit übernommen werden.

Das neue Königliche Gesetzesdekret 8/2012, in Kraft seit dem 18.3.2012, regelt nun erstmals neben den herkömmlichen Timeshare-Modellen auch die Verträge über Ferienprodukte mit Nachlässen oder Sonderpreisen für Ferienunterkünfte oder Schiffsreisen etc, ferner die Verträge über den Wiederverkauf und schließlich auch die Verträge über den Tausch von Ferienunterkünften, die traditionell die Timeshare-Verträge ergänzt haben.

Folgende Änderungen und Erweiterungen sind dabei hervorzuheben:

1. Für all diese Verträge sind den Verbrauchern und Interessenten bestimmte Vorinformationen zur Verfügung zu stellen und außerdem zu publizieren, und zwar auf europaweit einheitlichen Formularen, womit sicher gestellt wird, dass die Verbraucher umfassend VOR dem Abschluß jeglichen Vertrages über ihre Rechten und Pflichten informiert sind.
2. Alle Art von Verträgen sind in der Sprache des Verbrauchers abzufassen und zudem, was neu ist, notwendigerweise auch in Spanisch, wenn der Anbieter in diesem Land seine Aktivitäten entfaltet.
3. Dem Gesetz unterfallen bereits die Timeshare Verträge und Verträge über sonstige Ferienprodukte von mehr als einem Jahr, was zu bisherigen Regelung der Verträge ab 3 Jahren Laufzeit eine erhebliche Erweiterung darstellt.
4. Über das Widerrufsrecht muss vorvertraglich und im Vertrag selbst informiert werden und es beträgt nun 14 statt zuvor 10 Tage. Fehlt der Hinweis darauf ist der Wideruf innerhalb eines Jahre und den zusätzlichen 14 Tagen zulässig, und fehlen nur Teile der ansonsten vorgeschrieben Informationen, innerhalb von drei Monaten und der zusätzlichen 14 Tage.
5. Das Verbot, Anzahlungen oder Garanieleistungen zu fordern, wird auf all die genannten Verträge erweitert. Im Falle des Verstoßes kann der Verbraucher die Rückzahlung in doppelter Höhe verlangen.
6. Der Timeshare-Vertrag darf weiterhin, soweit in Spanien belegen Unterkünfte betroffen sind, nur in der besonderen Form des turnusmäßigen Nutzungsrechtes verkauft werden, sofern die entsprechende Ferienanlage nicht schon vor dem ersten Gesetz aus 1998 existiert hat und zuvor eine andere Rechtsform entwickelt und danach im Grundbuch eingeschrieben hat.
7. Der Preis für die Mitgliedschaft in Ferienclubs zur Erlangung von Preisnachlässen für Unterkünfte und Reisen darf nicht mehr auf einen Schlag eingefordert werden und die Mitgleidschaft ist jährlich kündbar.
8. Beim Widerruf eines Timeshare-Vertrages oder der Mitgliedschaft in einem der genannten Ferienclubs werden automatisch auch alle damit zusammen hängenden Verträge ungültig; dies gilt für einen Tausch- oder Wiederverkaufsvertrag genauso wie z.B. für ein mit dem Kauf gekoppeltes Darlehen.
Für weitere Informationen zum Themenbereich stehen die Fachanwälte unserer Kanzlei zur Verfügung. Die Kanzlei verfügt über einen einmaligen Pool von knapp 1.500 Urteilen spanischer Gerichte zu dieser Materie, die ausschließlich von den Anwälten der Kanzlei erfochten worden sind und von denen nur ein kleiner Teil veröffentlicht wurde und somit allgemein bekannt geworden ist.

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Unsere Kanzlei beschäftigt sich mit rechtlichen Schritten gegenüber jenen, die versuchen, die Opfern von Timeshare- Betrügereien erneut hereinzulegen.

Eine der letzen Mitteilungen dieser Art kommt unter der Bezeichnung

GENERAL-LEGAL
Calle del San Augustin 11
28014 Madrid
Telf&Fax: 0034-91/1010782+83
general-legal@lawyer.com

Es wird behauptet, dass Zahlungen von der “Zentralverwaltung der Kanarischen Inseln” in beträchtlicher Höhe freigegeben werden, sobald –angeblich noch ausstehende – Beträge für Kosten oder Steuern an die Firma gezahlt werden, so Katasterkosten von alleine ca. 9-10 % der versprochenen Summe.

Der Betrug ist ziemlich offensichtlich, da es keine „Zentralverwaltung“ gibt, die hier Gelder verteilt.

Sind auch Sie angerufen oder angeschrieben worden? Haben Sie Beträge bezahlt? Bitte
berichten Sie uns kurz von Ihren Erfahrungen mit einem mail an info@fahnebrock-abogados.eu. Ihre Zuschrift ist für Sie unverbindlich.
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Our law-firm is studying legal actions against those who try to get even more money from the victims of former frauds on timeshare

One of the last contacts is coming from

GENERAL-LEGAL
Calle del San Augustin 11
28014 Madrid
Telf&Fax: 0034-91/1010782+83
general-legal@lawyer.com

They are telling to have obtained from the “Central-Administration of the Canary Islands” certain amounts on behalf of the victims and with this pitch they try to beg some money due to “costs and tax”, normally about 9-10% of the money they offer to get from the government.

It’s a pretty obvious scam and no “Central/Administration” exists, distributing money.

Have you been contacted under this name? Did you pay any money? Please let us know, writing to info@fahnebrock-abogados.eu. Your answer doesn’t mean to take on any commitments.

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Falsche Versprechen von ReclaimGC?

Sind auch Sie dazu verleitet worden, über die Firma Reclaim GC Anwaltskosten für einen angeblich klaren Prozess zum Rückerhalt von Geldern aus einem Timeshare Vertrag zu bezahlen? Sind auch Ihre Hoffnungen enttäuscht worden?

Wir brauchen dringend die Erfahrungen von Personen, die entweder von der genannten Firma getäuscht worden sind oder die umgekehrt dort gute Erfahrungen gemacht haben.
Zuschrift bitte an andreas@schomerus.net (Stichwort Erfahrungen ReclaimGC

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Warnung vor möglichem Investitionsbetrug

Die spanische inanzaufsichtsbehörde CNMV hat bereits vor geraumer Zeit eine Warnung vor der Firma BR Consultance Alfaz S.L. und ihren Geschäftsführer Lambertus Gerardus Johannes OERLEMANS. Es scheint so, als ob über die genannte Firma eine Investition mit lukrativen Zinsen versprochen worden seien, so unter Beteiligung einer angeblichen Privatbank mit dem wohlklingenden Namen „Banque Royal“, und – wie es üblich ist bei Fällen des Investionsbetrug – dann nach immer stärkerem finanziellen Engagement der Anleger plötzlich weder die verprochenen Zinsen gutgeschrieben, noch die angelegten Beträge ausgezahlt worden sind. Involviert war auch ein Herr Marcus Böckmann. Um Zeit zu gewinnen und Anzeigen zu vermeiden wurde daraufhin – mit oder ohne Einwilligung der Anleger – von einer Umschichtung des Kapitals und der Investition in eine schweizerische Firma namens Empresa Minera (Bergbau) AG berichtet, die ihren Börsengang vorbereite und bei der die Anleger danach mit erheblichen Gewinnen rechnen könnten. Soweit bekannt, ist nach nunmher mehreren Jahren aber weder ein Börsengang erfolgt, noch worden die Investitionen zurück gezahlt.

Als potentiell Geschädigte sind bisher österreichische, deutsche und slovenische Staatsbürger bekannt. Betroffene sollten sich dringend um rechtlichen Beistand bemühen oder gegebenenfalls ihre örtlichen Polizeidienststellen unterrichten. Geschädigte können aber auch mit der Rechtsanwalts-Kanzlei FAHNEBROCK Kontakt aufnehmen: info@fahnebrock-abogados.eu; die Vertraulichkeit wird zugesichert. (Eine Kontaktaufnahme begründet noch kein Mandatsverhältnis und führt zu keinerlei finanziellen Verpflichtungen des Interessenten.)

Wie stark eine Plattform von Betroffenen wirken kann wurde gerade jüngst in Alicante bewiesen, als in einer großangelegten Aktion der Polizei dort und in anderen spanischen Städten 5 Personen eines Investitionsbetruges festgenommen worden sind. Der Gesamtschaden wird auf mindestens 15 Millionen Euros geschätzt.

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Nichtigkeit der Jahresgebühren bei Club La Costa Vacation Club

Endlich ist es bestätigt: Das für den Club La Costa örtlich zuständige Gericht in Fuengirola hat mit Urteil vom 27.12.2011 entschieden, dass – wie von uns als Klägern dargelegt – die Gebührenberechnung beim Club La Costa gesetzeswidrig und damit nichtig ist.
Dem lag ein Vertrag aus dem Jahr 2000 über den Ankauf von Punkten im “Vacation Club” zu Grunde, bei dem danach dann jeweils ganz andere als ursprünglich festgelegte Beträge für die Urlaubspunkte etc. einverlangt worden waren. Das Gericht stellt heraus, dass die Erhöhungen nicht höher sein dürfen als diejenigen des Verbraucherpreis-indexes und insoweit auch schon anders lautende Bestimmungen des Vertrages selbst ungültig sind. Die Urteil wird, sobald es rechtskräftig wird, enorme Auswirkungen haben, und zwar nicht nur für Nutzer des “Vacation Clubs”, sondern auch der anderen Ferienwohnrechte, die in ähnlicher Weise mißbräuchlich von den Clubs und Ferienanlagen zu Lasten der Urlauber ausgebeutet werden.

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Gefängnisstrafen im Timeshare-Prozess in Malaga

Aus den Jahren 2001 bis 2003 stammten die Taten, die nun vor der neunten Strafkammer der Audiencia Provincial von Malaga unter dem AZ 73/2007 zur Verhandlung kamen. Vom Hintergrund dieser Straftaten war auf diesen Seiten schon berichtet worden:  In immer wieder neuem Gewand hatten die Angeklagten verschiedener Nationalitäten es geschafft, Tausende von timeshare-Besitzern mit der Behauptung zu betrügen, ihre Ferienrechte seien gut verkaufbar und daraufhin Beträge für angebliche Kosten der Umschreibungen etc. zu erschleichen. 114 Seiten umfasste die Anklageschrift und dies, obwohl schon einige Vorgänge abgetrennt worden waren, von all den Geschädigten nur die Fälle von ca. 300 Personen  erörtert wurden und einer der Hauptangeklagten, Wilhelm Prinsloo, schon verstorben war, so dass die Anklage gegen ihn, der als der Drahtzieher erachtet wurde, fallen gelassen werden mußte.

Unter dem Druck der Staatsanwaltschaft  und der Beharrlichkeit  der Privatkläger war es aber letzlich gelungen, zumindest zu einer Verhandlung zu gelangen und von den letzlich 6 Angeklagten, die vor der Strafkammer standen, wurden vier zu Haftstrafen von 2 Jahren verurteilt und zwei zu einer Haft von einem Jahr, nachdem sie sich geständig gezeigt hatten.  Vor allem aber widmet sich das 93 Seiten lange Urteil dem erheblichen Schaden, den die geprellten Timeshare- Besitzer zu erleiden hatten, vorwiegend britischer und deutscher Herkunft, und hervorzuheben ist, dass  alle Verurteilten gesamtschuldnerisch zum Schadensersatz verurteilt worden sind, wobei man hofft, die Beträge aus diversen, vom Gericht gepfändeten  Bankkonten abdecken zu können.

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Festnahmen zu Investitionsbetrug in Mallorca

Ca. 57 Millionen Euro soll die Bande erschlichen haben, denen es durch eine gut organisierte Reklame per Telefon gelungen war, zahlreiche Geldanleger davon zu überzeugen, dass mit absolut sicheren Investionsgeschäften weitaus höhere Renditen zu erzielen seien als mit den üblichen Produkten auf dem Markt. Für Ihre Gutgläubigkeit haben die Anleger aber letzlich einen hohen Preis bezahlen müssen, denn alle Finanzkonzepte, die Ihnen verkauft worden sind, waren letzlich inexistent und dienten nur dazu, die Taschen der Betrüger zu füllen. Der spanischen Polizei gelang es in Zusammenarbeit auch mit u.a. englischen Kollegen insgesamt 17 Personen in Palma de Mallorca und in Santa Ponca festzunehmen. Fünf Wohnungen und das eigentliche Geschäftslokal wurden durchsucht, 23 Computer beschlagnahmt und zahlreiche Bankkonten gepfändet. Unklar bleibt allerdings, ob auch nur noch ein Bruchteil des Geldes letztlich wieder erlangt werden kann.

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Fahndungserfolg in der Betrugssache Ballesteros

 

Es hörte sich gut an: Die Inmobilienfirma aus Sevilla bot an, Ferienwohnrechte zu guten Preisen verkaufen zu können, und kaum war der Auftrag erteilt, war der Käufer auch schon gefunden und der Kaufpreis treuhänderisch hinterlegt. Da war es dann auch zu verkraften, der Firma Beträge für Unkosten und Steuern zu übersenden. Leider aber war wieder einmal alles frei erfunden, was auf Firmenpapier der Agenturen „Promotores Ballestero“ und „Inmobiliaria Hermanos Ballesteros“ so mitgeteilt worden war. Weder gab es einen Käufer, noch gab es auch nur die Agentur, und zwar weder in Sevilla, noch anderswo. Die Gelder landeten auf Bankkonten in Benidorm und es ist den baldigen Anzeigen der Geschädigten und dem raschen Vorgehen der Polizei zu verdanken, dass zumindest ein Teil der Beträge sicher gestellt werden konnte und Tatverdächtige festgenommen worden sind.

Mittlerweile sind die verschiedenen Untersuchungsverfahren vor dem Untersuchungs-gericht Nr.5 in Benidorm unter dem AZ 3271/09   zusammen gefasst und die Geschädigten sollten sich nun dort mit Anwaltshilfe melden und Ihre Ersatzansprüche nachweisen.

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Spektakuläre Polizeiaktion gegen den Wiederverkaufsbetrug

Nachdem die spanische Polizei bereits im Jahre 2009 nach Monaten der Telefonüberwachung zahlreiche Mitglieder einer Bande auf Teneriffa festgenommen hatte, die vor allem gegenüber möglichen Opfern im französischsprachigen Raum operiert hatte, ist nun eine Bande identifiziert und festgenommen worden, die wohl vorwiegend gegenüber dem deutschsprachigen Publikum agierte. Auch hier erfolgte der Betrug von Teneriffa aus, obwohl die Opfer den Eindrcuk hatten, von Firmen und Agenturen aus anderen Teilen der Welt angeschrieben zu werden. Die wichtigsten der dabei verwendeten Fantasienamen sind: Fortress International, Nowatis, American General, Tourismus, Royal Le Page, Callaway & Brookfield, European Ltd., Elascan, Wintermann & Son, Real Estate Investment u.a. Vor allem konnte festgestellt werden, dass ein und dieselbe Person mit gefälschten Ausweisen zahlreiche Bankonten eröffnet hat, so auf Namen Heinz Scholz, Peter Lehmann, Willi Schneider, Peter Kraft, Franz Kuhn, Georg Wenz, Bruno Hagen, Armin Weber, Franz Fischer, Volker Bree oder auch Martin Berger.   Da die Bande noch aktiv tätig war und zahlreiche Geschädigte vielleicht noch nicht einmal gemerkt haben, dass Sie Opfer eines Betruges geworden sind und Sie noch immer auf den ihnen versprochenen Kaufpreis warten, diene diese Verlautbarung auch als Aufforderung, sich mit den eigenen Polizeidienststellen in Verbindung zu setzen bzw. sich als Betroffene in das Verfahren auf Teneriffa einzuschreiben und Schadensersatz zu verlangen.

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Übersicht Wiederverkaufsbetrug (III)

Die Opfer von einem Wiederverkaufsbetrug in Spanien werden nur unzureichend geschützt und auch nur sehr schlecht informiert.

Speziell vom Wiederverkaufsbetrug bei Ferienwohnrechten, der von Spanien ausgeht, und auch dem Lotteriebetrug, der per FAX oder mail in den letzten Jahren zahlreiche Haushalte errreichte („Sie haben in der spanischen Lotterie gewonnen !!!!“), sind Zehntausende betroffen und die ergaunerten Beträge akkumulieren sich in dreistelliger Millionenhöhe.

Deshalb sollen hier nun – nach und nach – allgemeine Informationen über laufende Gerichtsverfahren zusammengestellt werden, soweit diese nicht so aktuell sind, dass ihre Veröffentlichung die Strafverfolgung behindern könnte.

Falsche Anwälte und angebliche Rechtsverfolgung

Weit verbreitet ist auch der Trick, als angebliche Anwälte an die Opfer heranzutreten und sie glauben zu lassen, rechtliche Schritte seien bereits eingeleitet oder würden eingeleitet werden, um Schadensersatz aus früheren Betrugsvorfällen durchzusetzen. Natürlich geht es auch hier wieder nur um einen Köder für neue Zahlungen der schon betrogenen Opfer, und die neuen „Rächer“ stammen nicht selten zudem aus den Reihen der früheren Betrugsfirmen.

Jüngst aufgeflogen ist so ein Unternehmen im Süden Teneriffas und 29 Personen wurden festgenommen. Die Geschädigten stammen  zumeist aus Großbritannien und die Gauner agierten unter Namen wie Justice Reveals, International Consultants und European Legal Consultans. Zunächst in den Händen des Untersuchungsgerichtes Nr. 8 in Arona liegend sind die Unterlagen jetzt wohl auch zum zentralen Untersuchungsgericht in Madrid gesandt worden, da Verbindungen zu Mohammed Jamil Derbah gemutmaßt werden, gegen den bereits schon seit 2001 ermittelt wird (D.P. 211/01 am Untersuchungsgericht Nr 5). Derbah war seinerzeit die rechte Hand von „Goldfinger“ John Palmer, verstritt sich aber mit diesem und gründete in den 90er Jahren seine eigene Orgnisation, der neben Betrugsdelikten im Timesharebereich auch Erpressung, Bedrohung, Körperverletzung, Fälschungsdelikte und sogar auch Mord oder Mordversuch zur Last gelegt werden.  

Ähnlich war Jahre zuvor unter den Namen Prestige S.L. , International Legal Specialist oder Royal Lawyer  vorgegangen worden. Die Untersuchungen gegen den Hauptbeschuldigten Mathieu Anthonius Nicodemus Lijesen laufen am Untersuchungsgericht Nr. 3 in Toremolinos zum AZ D.P. 1330/04.

 

Eine ganze Serie Verlautbarungen dieser Art kamen Ende 2007 und während des Jahres

2008 von Absendern wie:  Incasso Victor ,    Frontera & Asociados,    Hilgudin &

Partner,   Centro Gestor Madrid,  Gestoria Central de Madrid oder Agencia

Prado. Alles dies sind erfundene Namen und operiert wurde mit verschiedensten Bankkonten.  Zumindest soweit Bankkonten auf den Namen Theodor Victor  verwendet worden sind, soll ein Untersuchungsverfahren an der Audiencia Nacional in Madrid anhängig sein,  aber Details sollen derzeit noch nicht genannt werden.

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