Nichtigkeit der Jahresgebühren bei Club La Costa Vacation Club

Endlich ist es bestätigt: Das für den Club La Costa örtlich zuständige Gericht in Fuengirola hat mit Urteil vom 27.12.2011 entschieden, dass – wie von uns als Klägern dargelegt – die Gebührenberechnung beim Club La Costa gesetzeswidrig und damit nichtig ist.
Dem lag ein Vertrag aus dem Jahr 2000 über den Ankauf von Punkten im “Vacation Club” zu Grunde, bei dem danach dann jeweils ganz andere als ursprünglich festgelegte Beträge für die Urlaubspunkte etc. einverlangt worden waren. Das Gericht stellt heraus, dass die Erhöhungen nicht höher sein dürfen als diejenigen des Verbraucherpreis-indexes und insoweit auch schon anders lautende Bestimmungen des Vertrages selbst ungültig sind. Die Urteil wird, sobald es rechtskräftig wird, enorme Auswirkungen haben, und zwar nicht nur für Nutzer des “Vacation Clubs”, sondern auch der anderen Ferienwohnrechte, die in ähnlicher Weise mißbräuchlich von den Clubs und Ferienanlagen zu Lasten der Urlauber ausgebeutet werden.

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Gefängnisstrafen im Timeshare-Prozess in Malaga

Aus den Jahren 2001 bis 2003 stammten die Taten, die nun vor der neunten Strafkammer der Audiencia Provincial von Malaga unter dem AZ 73/2007 zur Verhandlung kamen. Vom Hintergrund dieser Straftaten war auf diesen Seiten schon berichtet worden:  In immer wieder neuem Gewand hatten die Angeklagten verschiedener Nationalitäten es geschafft, Tausende von timeshare-Besitzern mit der Behauptung zu betrügen, ihre Ferienrechte seien gut verkaufbar und daraufhin Beträge für angebliche Kosten der Umschreibungen etc. zu erschleichen. 114 Seiten umfasste die Anklageschrift und dies, obwohl schon einige Vorgänge abgetrennt worden waren, von all den Geschädigten nur die Fälle von ca. 300 Personen  erörtert wurden und einer der Hauptangeklagten, Wilhelm Prinsloo, schon verstorben war, so dass die Anklage gegen ihn, der als der Drahtzieher erachtet wurde, fallen gelassen werden mußte.

Unter dem Druck der Staatsanwaltschaft  und der Beharrlichkeit  der Privatkläger war es aber letzlich gelungen, zumindest zu einer Verhandlung zu gelangen und von den letzlich 6 Angeklagten, die vor der Strafkammer standen, wurden vier zu Haftstrafen von 2 Jahren verurteilt und zwei zu einer Haft von einem Jahr, nachdem sie sich geständig gezeigt hatten.  Vor allem aber widmet sich das 93 Seiten lange Urteil dem erheblichen Schaden, den die geprellten Timeshare- Besitzer zu erleiden hatten, vorwiegend britischer und deutscher Herkunft, und hervorzuheben ist, dass  alle Verurteilten gesamtschuldnerisch zum Schadensersatz verurteilt worden sind, wobei man hofft, die Beträge aus diversen, vom Gericht gepfändeten  Bankkonten abdecken zu können.

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Festnahmen zu Investitionsbetrug in Mallorca

Ca. 57 Millionen Euro soll die Bande erschlichen haben, denen es durch eine gut organisierte Reklame per Telefon gelungen war, zahlreiche Geldanleger davon zu überzeugen, dass mit absolut sicheren Investionsgeschäften weitaus höhere Renditen zu erzielen seien als mit den üblichen Produkten auf dem Markt. Für Ihre Gutgläubigkeit haben die Anleger aber letzlich einen hohen Preis bezahlen müssen, denn alle Finanzkonzepte, die Ihnen verkauft worden sind, waren letzlich inexistent und dienten nur dazu, die Taschen der Betrüger zu füllen. Der spanischen Polizei gelang es in Zusammenarbeit auch mit u.a. englischen Kollegen insgesamt 17 Personen in Palma de Mallorca und in Santa Ponca festzunehmen. Fünf Wohnungen und das eigentliche Geschäftslokal wurden durchsucht, 23 Computer beschlagnahmt und zahlreiche Bankkonten gepfändet. Unklar bleibt allerdings, ob auch nur noch ein Bruchteil des Geldes letztlich wieder erlangt werden kann.

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Fahndungserfolg in der Betrugssache Ballesteros

 

Es hörte sich gut an: Die Inmobilienfirma aus Sevilla bot an, Ferienwohnrechte zu guten Preisen verkaufen zu können, und kaum war der Auftrag erteilt, war der Käufer auch schon gefunden und der Kaufpreis treuhänderisch hinterlegt. Da war es dann auch zu verkraften, der Firma Beträge für Unkosten und Steuern zu übersenden. Leider aber war wieder einmal alles frei erfunden, was auf Firmenpapier der Agenturen „Promotores Ballestero“ und „Inmobiliaria Hermanos Ballesteros“ so mitgeteilt worden war. Weder gab es einen Käufer, noch gab es auch nur die Agentur, und zwar weder in Sevilla, noch anderswo. Die Gelder landeten auf Bankkonten in Benidorm und es ist den baldigen Anzeigen der Geschädigten und dem raschen Vorgehen der Polizei zu verdanken, dass zumindest ein Teil der Beträge sicher gestellt werden konnte und Tatverdächtige festgenommen worden sind.

Mittlerweile sind die verschiedenen Untersuchungsverfahren vor dem Untersuchungs-gericht Nr.5 in Benidorm unter dem AZ 3271/09   zusammen gefasst und die Geschädigten sollten sich nun dort mit Anwaltshilfe melden und Ihre Ersatzansprüche nachweisen.

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Spektakuläre Polizeiaktion gegen den Wiederverkaufsbetrug

Nachdem die spanische Polizei bereits im Jahre 2009 nach Monaten der Telefonüberwachung zahlreiche Mitglieder einer Bande auf Teneriffa festgenommen hatte, die vor allem gegenüber möglichen Opfern im französischsprachigen Raum operiert hatte, ist nun eine Bande identifiziert und festgenommen worden, die wohl vorwiegend gegenüber dem deutschsprachigen Publikum agierte. Auch hier erfolgte der Betrug von Teneriffa aus, obwohl die Opfer den Eindrcuk hatten, von Firmen und Agenturen aus anderen Teilen der Welt angeschrieben zu werden. Die wichtigsten der dabei verwendeten Fantasienamen sind: Fortress International, Nowatis, American General, Tourismus, Royal Le Page, Callaway & Brookfield, European Ltd., Elascan, Wintermann & Son, Real Estate Investment u.a. Vor allem konnte festgestellt werden, dass ein und dieselbe Person mit gefälschten Ausweisen zahlreiche Bankonten eröffnet hat, so auf Namen Heinz Scholz, Peter Lehmann, Willi Schneider, Peter Kraft, Franz Kuhn, Georg Wenz, Bruno Hagen, Armin Weber, Franz Fischer, Volker Bree oder auch Martin Berger.   Da die Bande noch aktiv tätig war und zahlreiche Geschädigte vielleicht noch nicht einmal gemerkt haben, dass Sie Opfer eines Betruges geworden sind und Sie noch immer auf den ihnen versprochenen Kaufpreis warten, diene diese Verlautbarung auch als Aufforderung, sich mit den eigenen Polizeidienststellen in Verbindung zu setzen bzw. sich als Betroffene in das Verfahren auf Teneriffa einzuschreiben und Schadensersatz zu verlangen.

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Übersicht Wiederverkaufsbetrug (III)

Die Opfer von einem Wiederverkaufsbetrug in Spanien werden nur unzureichend geschützt und auch nur sehr schlecht informiert.

Speziell vom Wiederverkaufsbetrug bei Ferienwohnrechten, der von Spanien ausgeht, und auch dem Lotteriebetrug, der per FAX oder mail in den letzten Jahren zahlreiche Haushalte errreichte („Sie haben in der spanischen Lotterie gewonnen !!!!“), sind Zehntausende betroffen und die ergaunerten Beträge akkumulieren sich in dreistelliger Millionenhöhe.

Deshalb sollen hier nun – nach und nach – allgemeine Informationen über laufende Gerichtsverfahren zusammengestellt werden, soweit diese nicht so aktuell sind, dass ihre Veröffentlichung die Strafverfolgung behindern könnte.

Falsche Anwälte und angebliche Rechtsverfolgung

Weit verbreitet ist auch der Trick, als angebliche Anwälte an die Opfer heranzutreten und sie glauben zu lassen, rechtliche Schritte seien bereits eingeleitet oder würden eingeleitet werden, um Schadensersatz aus früheren Betrugsvorfällen durchzusetzen. Natürlich geht es auch hier wieder nur um einen Köder für neue Zahlungen der schon betrogenen Opfer, und die neuen „Rächer“ stammen nicht selten zudem aus den Reihen der früheren Betrugsfirmen.

Jüngst aufgeflogen ist so ein Unternehmen im Süden Teneriffas und 29 Personen wurden festgenommen. Die Geschädigten stammen  zumeist aus Großbritannien und die Gauner agierten unter Namen wie Justice Reveals, International Consultants und European Legal Consultans. Zunächst in den Händen des Untersuchungsgerichtes Nr. 8 in Arona liegend sind die Unterlagen jetzt wohl auch zum zentralen Untersuchungsgericht in Madrid gesandt worden, da Verbindungen zu Mohammed Jamil Derbah gemutmaßt werden, gegen den bereits schon seit 2001 ermittelt wird (D.P. 211/01 am Untersuchungsgericht Nr 5). Derbah war seinerzeit die rechte Hand von „Goldfinger“ John Palmer, verstritt sich aber mit diesem und gründete in den 90er Jahren seine eigene Orgnisation, der neben Betrugsdelikten im Timesharebereich auch Erpressung, Bedrohung, Körperverletzung, Fälschungsdelikte und sogar auch Mord oder Mordversuch zur Last gelegt werden.  

Ähnlich war Jahre zuvor unter den Namen Prestige S.L. , International Legal Specialist oder Royal Lawyer  vorgegangen worden. Die Untersuchungen gegen den Hauptbeschuldigten Mathieu Anthonius Nicodemus Lijesen laufen am Untersuchungsgericht Nr. 3 in Toremolinos zum AZ D.P. 1330/04.

 

Eine ganze Serie Verlautbarungen dieser Art kamen Ende 2007 und während des Jahres

2008 von Absendern wie:  Incasso Victor ,    Frontera & Asociados,    Hilgudin &

Partner,   Centro Gestor Madrid,  Gestoria Central de Madrid oder Agencia

Prado. Alles dies sind erfundene Namen und operiert wurde mit verschiedensten Bankkonten.  Zumindest soweit Bankkonten auf den Namen Theodor Victor  verwendet worden sind, soll ein Untersuchungsverfahren an der Audiencia Nacional in Madrid anhängig sein,  aber Details sollen derzeit noch nicht genannt werden.

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Übersicht Wiederverkaufsbetrug (II)

Die Opfer von einem Wiederverkaufsbetrug in Spanien werden nur unzureichend geschützt und auch nur sehr schlecht informiert.

Speziell vom Wiederverkaufsbetrug bei Ferienwohnrechten, der von Spanien ausgeht, und auch dem Lotteriebetrug, der per FAX oder mail in den letzten Jahren zahlreiche Haushalte errreichte („Sie haben in der spanischen Lotterie gewonnen !!!!“), sind Zehntausende betroffen und die ergaunerten Beträge akkumulieren sich in dreistelliger Millionenhöhe.

Deshalb sollen hier nun – nach und nach – allgemeine Informationen über laufende Gerichtsverfahren zusammengestellt werden, soweit diese nicht so aktuell sind, dass ihre Veröffentlichung die Strafverfolgung behindern könnte.

B) Rückzahlungsversprechen

Viele Verkäufe der letzten Jahre waren an Zusagen geknüpft, die Gelder über Zertifikate nach einem Zeitraum von 3 -5 Jahren wieder erlangen zu können. Die wohl allermeisten der Käufer allerdings haben keine Auszahlungen erlangen können und es besteht der dringende Verdacht, dass auch hier mit Arglist oder Betrug operiert worden ist.

Ermittlungen über die Firma  Hyprafund und ihre Verantwortlichen laufen am Untersuchungsgericht Nr. 4 in Marbella seit 2003 (D.P. 3221/03), den Hintergrund der Firma Reclaim aufzuklären bemüht man sich vor dem Zentralen Untersuchungsgericht Nr 5 in Madrid im Rahmen der Ermittlungen gegen „Goldfinger“ John Palmer zum AZ 176/00, und die Zahlungsunfähigkeit der Firma Cash Back ist Gegenstand der Unter-suchungen am Instruktionsgericht Nr 4 in Marbella aufgrund einer dort eingereichten Strafanzeige (D.P. 2538/08)

C) Hinterlegung bei Treuhändern

Eine weitere Spielart des Wiederverkaufsbetruges besteht in der Behauptung, der volle Kaufspreis, um den es geht, sei bereits bei einem Treuhänder hinterlegt worden. Der Verbraucher weiß zu diesem Zeitpunkt nicht, daß auch der Treuhänder frei erfunden ist und die Mitteilungen, die von diesem zu stammen scheinen, nur dazu dienen sollen, Vertrauen zu schaffen und somit den verkaufswilligen Verbraucher zu neuen Zahlungen  plötzlich auftauchender  „Kosten“ zu bewegen.     

In dieser Weise agierten, nicht zum ersten Mal, in 2006 und 2007 Betrüger unter den Namen Easy Life, Servicio Inmobiliario Santander oder Servicio Inmobiliario Gijón und dem vorgeblichen Treuhandbüro Deposito Trust. Die Bankkonten liefen u.a. auf Namen Larrson und Nenad und sind Objekt von  Untersuchungen im Auftrag des Untersuchungsgerichtes Nr. 1, AZ: D.P. 1591/07 in Marbella.

Zuvor bereits war unter den Namen von fast zwei Dutzend anderen Firmen in gleicher Weise verfahren worden. Die meisten der dazu gehörigen Bankkonten waren auf Teneriffa eröffnet worden und liefen auf so vielsagende Namen wie Steuer, Depot, Gerichtskasse, Lieblich, Treuhand oder RCI Treuhand, und waren doch, was die Verkaufswilligen nicht wissen konnten, alle von ein und derselben Person (auch dies ein Deutscher) mit gefälschten Ausweisen eröffnet worden.  Zu diesem Komplex gehören auch Bankkonten auf den Namen Bernhard Morath, Stefan oder Tobias Verein und Klaus Martin. Entsprechende Adhäsionsverfahren laufen an den Gerichten im Süden Teneriffas, so in Granadilla am Gericht Nr. 4 zum AZ D.P. 289/06, am Gericht Nr 1 zum AZ  D.P. 121/06

Natürlich laufen auch Untersuchungen zu neueren Fällen dieser Art, so zu jenen, die eine Treuhandgesellschaft mit Namen  La Roca Depositos oder San Roque Depositos vortäuschten – aber diese Untersuchungen befinden sich noch im Fluß und Daten hierzu sollten noch nicht veröffentlicht werden.

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Übersicht Wiederverkaufsbetrug (I)

Die Opfer von einem Wiederverkaufsbetrug in Spanien werden nur unzureichend geschützt und auch nur sehr schlecht informiert.

Speziell vom Wiederverkaufsbetrug bei Ferienwohnrechten, der von Spanien ausgeht, und auch dem Lotteriebetrug, der per FAX oder mail in den letzten Jahren zahlreiche Haushalte errreichte („Sie haben in der spanischen Lotterie gewonnen !!!!“), sind Zehntausende betroffen und die ergaunerten Beträge akkumulieren sich in dreistelliger Millionenhöhe.

Deshalb sollen hier nun – nach und nach – allgemeine Informationen über laufende Gerichtsverfahren zusammengestellt werden, soweit diese nicht so aktuell sind, dass ihre Veröffentlichung die Strafverfolgung behindern könnte.

A) Wiederverkauf mit angeblichen Notaren

Anbieter im Jahre 2006 unter dem Namen  Alzheimer Society, Bankonten auf Namen Waldemar Sorge – ermittelt wird am Untersuchungericht Nr. 4 in Cordoba, D.P. 107/08

Anbieter im Jahre 2006 unter dem Namen National Multiple Sclerosis, Bankkonten auf Namen Ivan Baric – ermittelt wird am Untersuchungsgericht Nr 7 in Cordoba, AZ: D.P. 6859/05

Anbieter im Jahre 2007 unter dem Namen Royal Olympic Cruises, Bankkonten auf Namen der Firma Jurubeba – ermittelt wird in Sevilla, AZ: D.P. 5673/07

Der Klärung näher gekommen ist man hinsichtlich vieler Betrugsfälle, die in den Jahren 2003 und 2004 unter den Namen der angeblichen Notare Silvio Tozzi und Stefano Baldini begangen worden sind. Es wurde ein deutscher Staatsbürger identifiziert, der mit gefälschten Ausweisen unter diesen Namen operiert und Konten eröffnet hatte. Andere, ebenfalls identifizierte Personen deutscher Nationalität halfen dann dabei, die Beträge von den Banken abzuholen und weiterzuleiten. Die Ermittlungen laufen am Untersuchungsgericht Nr. 4 in Arona auf Teneriffa unter dem AZ: 2713/04

Ebenfalls am Untersuchungsgericht Nr 4 in Arona läuft das Verfahren zur Klärung des Betruges unter dem Firmennamen Asparon International und dem vorgeblichen Notar Manuel Salazar aus dem Jahre 2008 (AZ: D.P. 2787/08 ). In diesem Fall lauteten die Bankkonten auf den Namen Volker Bree.

Verschiedene Verfahren laufen zu den Betrugsfällen, die sich mit immer dem gleichen Schema der Anschreiben unter den Firmennamen Saikkonen, Hannon & Sons,

Yang, Tools & Brooks , Yokoshin  bzw.  Rousseau & Elliot  in den Jahren 2006 und 2007 abgespielt haben. Hier wurden wohl wirklich existierende  Firmennamen mißbraucht und Einzahlungen angefordert zugunsten von Notaren deutschen Namens wie Karin Reich, Maria Bauer, Beate Bach, Inge Reis, Maria Fischer etc.

Im Verfahren D.P. 276/07 vor dem Untersuchungsgericht Nummer 8 in Arona scheint  nachgewiesen, dass eine auf Teneriffa lebende deutsche Staatsbürgerin unter zumindest einigen dieser falschen Identitäten aufgetreten ist und die Beschuldigte wurde dazu auch schon vernommen.

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