Nach den Erfolgen unserer Kanzlei gegen die verschiedenen Verträge zum Ankauf von Timeshare oder Nutzungsanteilen der in Spanien belegenden Unternehmen, so namentlich zuletzt bei Firmen des Clubs Anfi und Marriott, kommt nun ein wichtiges Urteil gegen einen anderen großen Anbieter hinzu.
Die Verwaltungsgesellschaft der Anlage Club Aucanada in Mallorca z.B. droht den Nutzern gerne, auch unter Einschaltung spanischer Rechtsanwaltsbüros, mit der gerichtlichen Eintreibung von jährlich anfallenden Gebühren, aber nun haben die Verbrauer endlich die passende Antwort darauf: Sie brauchen nichts mehr zu zahlen und haben umgekehrt Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der bezahlten Kaufpreise, soweit es Verträge betrifft, die nach dem 5.1.1999 abgeschlossen worden sind.
Dies war bereits das Ergebnis des von der Kanzlei geführten Verfahrens 1. Instanz und es wurde soeben bestätigt in der Berufungsinstanz der 5. Kammer der Audiencia Provincial im Urteil vom 9.12.2020.
Im konkreten Fall wurde außerdem bestätigt, dass die Verkäufergesellschaft diejenigen Beträge sogar in doppelter Höhe zurück zu erstatten hat, die nach dem Vertrag noch innerhalb der Frist eines Anzahlungsverbotes angefordert worden waren, also der 10 Tage nach Vertragsschluss (erweitert im Jahre 2012 auf 14 Tage).
Wer also nach dem 5.1.1999 einen Vertrag über Rechte im Club Aucanada abgeschlossen hat oder wer zur Zahlung von jährlichen Gebühren dort aufgefordert wird, sollte sich nun wehren. Die Kanzlei Schomerus ist gerne dabei behilflich.