Wieder ist es gelungen, den Verbrauchern im Kampf gegen gesetzeswidrige Vertragskonstruktionen zu helfen.
Konkret geht es hier um mehrere Klagen der Kanzlei Schomerus gegen den Club Marina auf Teneriffe., der mit einer Vertragskonstruktion unter der Einschaltung von angeblich in Lichtenstein beheimateten Firmen Nutzungsrechte vertreibt.
Entscheidend für das Rechtsverhältnis ist aber das spanische Recht und hiernach ist es nicht erlaubt, diese Rechte unbestimmt – im floating – zu vertreiben und auch nicht die Laufzeit und damit die Verpflichtung jährlicher Zusatzzahlungen zu bestimmen. Ferner ist es nicht erlaubt, vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Überlegungsfristen Anzahlungen einzufordern, wie es beim ersten der nun entschiedenen Fälle auch geschehen war.
Insofern war das Urteil des erstinstanzlichen Gerichtes aus Arona/Teneriffe eindeutig: der Vertrag aus 2013 wurde als nichtig erklärt und die Gegenseite zur proportionalen Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt und zudem zu einer Strafzahlung wegen der Verletzung des Anzahlungsverbotes, all dies zzgl. Zinsen und Verfahrenskosten.
Das Urteil vom Juni 2020 ist rechtskräftig geworden.