Auch große Firmen müssen sich dem Recht beugen. Dies hat Marriott nun erneut erlebt zur Frage, ob die bei der Anlage Son Antem verwendeten Verkaufsverträge der letzten Jahre nicht ungültig sind.
Dutzende von Urteile zugunsten unserer Mandanten hatten dies in 1. Instanz bereits bestätigt, aber immer noch glaubte Marriott, sich zu Unrecht angegriffen.
Die jüngste Entscheidung der 2. Kammer am Berufungsgericht in Malaga, zuständig aufgrund der dort gelegenen Firmensitze der beteiligten Marriott Firmen, hat die Nichtigkeit der Vertrage, hier für Vertragsabschlüsse aus 2002, nun erneut bestätigt. Und mehr noch: In diesem Urteil vom 3.6.2021 wird auch bestätigt die Pflicht zur doppelten Rückzahlung aller Anzahlungen auf den Vertrag, die vor Ende der Initialen Dreimonatsfrist einverlangt worden waren sofern nicht bereits im Vertrag selbst alle rechtlichen Hinweise (so auf Rücktrittsmöglichkeit und das strikte Anzahlungsverbot der ersten 10 Tage) hingewiesen und dieser Hinweis unterschrieben worden war von den Käufern.
Marriott hat nun zudem die Verfahrenskosten aus zwei Instanzen zu tragen. Ob man dadurch bei weiteren Fällen etwas gesprächsbereiter wird?