Die Anlage Palm Oasis will nicht einsehen, dass auch für sie die spanischen Gesetze gelten und danach die von der Anlage verwendeten Verträge zum Verkauf von Nutzungsrechten nun einmal nichtig sind.
Und so wurden und werden die Forderungen der Nutzer auf eine Rückzahlung der Kaufpreise zurückgewiesen und man geht sogar so weit zu behaupten, dass die Gesetze zur Reglung der Materie verfassungswidrig seien und dass der spanische Staat für alle möglichen Nachteile in Haftung genommen werde.
Verschweigen wird dabei, dass für all dies bereits abschlägige Antworten vorhanden sind: Die generelle Frage der Nichtigkeit von Verträgen, in denen die Höchstlaufzeit von 50 Jahren nicht beachtet wird, ist seit den wegweisenden Urteilen des Tribunal Supremos vom 15.1.2015 und 19.2.2016 unangefochten und klar beantwortet. Weiterhin sind auch die weiteren Fragen bereits entschieden: Das betreffende Gesetz 42/98 (und sein Nachfolger aus dem Jahre 2012) sind nicht verfassungswidrig ( Urteil des TS vom 21.3.2018), und auch die Klage auf Staatshaftung wurde konsequenterweise bereits zurück gewiesen, so durch Urteil der 3. Verwaltungsrechtlichen Kammer des Tribunal Supremos in Urteil vom 13..7.2020.
Zusammenfassend sollten sich die Käufer also weder von falschen Informationen, noch aufgrund von Drohungen davon abhalten lassen, Ihre Rückzahlungsansprüche notfalls auch gerichtlich geltend zu machen. Die Kanzlei SCHOMERUS hilft gerne dabei. .