Dr. Andreas Schomerus
Alicante, España

 

2002-08-19 Europaparlament fordert weitere Maßnahmen bei Time-Sharing Verträgen
 
Das Europäische Parlament fordert von der Komission die Erarbeitung weitergehender Schutzvorschriften im Bereich des Time-Sharing Zeitgleich zur Entschließung der europäischen Parlaments können wir in unserer Kanzlei das 1000. Urteil verzeichenen, das wir in Time-Sharing Angelegenheiten im Namen europäischer Käufer vor spanischen Gerichten errungen haben. 1000 Urteile unserer Kanzlei in Time-Sharing Angelegenheiten sind Anlaß genug, um mit gewissem Stolz und Befriedigung auf die vergangenen Jahre zurückzublicken: Bedenkt man, daß neben diesen, gerichtlich ausgetragenen Fällen noch Tausende anderer Fälle stehen, die begutachtet und ggf auch außergerichtlich oder noch vor Erlaß eines Urteils gerichtlich gelöst wurden, ergibt sich eine gewaltige Zahl von Mandanten und Betroffenen, denen in dieser schwierigen und grenzübergreifenden Materie geholfen werden konnte. Ebenfalls mit Stolz und Zufriedenheit erfüllt uns der Umstand, daß es gegenüber zahlreichen Anbieterfirmen und bei vielen Rechtsproblemen maßgeblich unsere Kanzlei war, die mit den vor Gericht gebrachten Fällen überhaupt erst die Entwickung einer Rechtsprechung erzwang. Ob es darum ging, trotz anders lautender Vertragspassagen diese Fälle überhaupt vor spanischen Gerichten entscheiden zu können und dann ggf. auch nach spanischem Recht, ferner, welche Rechtsvorschriften hierbei konkret anwendbar sind und schließlich, ob neben den im Vertrag genannten Firmen nicht auch andere, im Hintergrund stehende Personen und Firmen gegenüber den Käufern und Verbrauchern zu haften haben... in diesen und vielen anderen Fragen haben wir oft juristisches Neuland betreten und Rechtsgeschichte geschaffen. Wer annahm, die Problematik würde durch die Entwicklung landesspezifischer Gesetze auf der Basis der europäischen Richtlinie vom Oktober 1994 an Umfang oder Bedeutung verlieren, sah sich bald getäuscht. Hunderttausende von Personen und Familien hatten bereits Timesharing Rechte gekauft und die sich aus jährlichen Verwaltungsgebühren, verlockenden Wiederverkaufsversprechen oder Umwandlung der Ferienanlagen ergebenden Probleme waren weiterhin weitgehend ungeregelt. Darüberhinaus aber verminderten sich auch in keiner Weise die Probleme im Bereich der Vermarktung dieser Rechte, obwohl gerade hierzu nun jedes Land die entsprechenden Rechtsnormen zum Schutz der Verbraucher eingeführt hatte. Wie nämlich zu erwarten stand, waren die Gesetze noch kaum veröffentlicht, als die Vertreiber schon andere Strategien entwickelt und Strukturen geschaffen hatten, um den Markt mit neuen Mitteln und Vertriebsformen zu überschwemmen, stets im Versuch, die Schutzrechte der Verbraucher zu umgehen oder zu unterlaufen. Kein Wunder also, daß die Gesetzesgeber, allen voran das europäische Parlament in Brüssel in seiner Entschließung vom 7. Juli 2002, schon über weitere Maßnahmen landes- oder europaweit beraten bzw. diese vorbereiten lassen. Auf der anderen Seite ist vor den Gerichten eigentlich noch gar nicht entschieden, in welchen Rechtsfragen die schon geschaffenen Normen zum Schutz der Verbraucher nicht schon ausreichend erscheinen und wo möglicherweise wirklich noch weitere Regelungen notwendig erscheinen. Insofern soll in folgenden Aktualisierungen kurz Stellung genommen werden zur Rechtsituation in Spanien anhand ausgewählter Themen.