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Dr. Andreas Schomerus
Alicante, España
| 2003-03-21 Club Class Holidays | | | |
Spanische Rechtsprechung zu Club Class Holidays
Welche Art von Produkten, die sich Urlaubspläne, Ferienprogramme, Ferienclubs etc nennen, sind im Grundsatz Timeshare Verträge, bei deren Vertragsabschluß nach der europaweit fast einheitlichen Gesetzeslage auf ein Widerufs und ein Rücktrittsrecht hinzuweisen ist, bei den in den ersten 10 Tagen keine Anzahlung gefordert werden darf, bei deren Auflösung hierauf bezogene Kreditverträge ebenfalls aufzulösen sind ? Diese Fragen beschäftigen die betroffenen Verbraucher, seit Produkte der genannten Art massenhaft den Markt überschwemmen.
Für das Produkt CLUB CLASS HOLIDAYS, verkauft durch Firmen wie Aeonnian Developments Ltd, Princeton Developments Ltd, Dinastia Resorts S.L., Clear Sky S.L., Gran Canarias Servicios de Comunication S.L., Modern Marketing S.L. oder auch Syscom Marketing Servicios S.L. dürfte die Frage entschieden sein: Es handelt sich um ein Timeshare- Produkt oder ein zumindest sehr ähnliches Produkt, und die entsprechenden Verträge sind deshalb nach Art. 1-7 des spanischen Timeshare-Gesetz ungültig (nichtig), sei es in direkter Anwendung dieses Gesetztes, sei es in analoger Anwendung. So bestätigen es mittlerweile Urteile in ca einem Dutzend Fällen, die Hälfte davon aus Gerichten der 2. Instanz stammend und von verschiedenen Kammern des Gerichtes der Audiencia Provincial in Santa Cruz de Tenerife (z.B. Urteile vom 26.11.2001, 4.3.2002, 8.3.2002, 10.12.2003 und 17.1.2003.
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