Dr. Andreas Schomerus
Alicante, España

 

2003-05-20 OTE gegen Dream Works Vacation u.a.
 
OTE gegen DREAM WORKS VACATION, TIMELINX , INCENTIVE LEISURE u.a. Mit Pauken und Trompeten ist der Versuch der europäischen Timesharebranche, vertreten durch OTE (Organisation für Timeshare in Europa), gescheitert, einen sogenannten Musterprozess gegen einiger der Firmen zu führen, die aus der Sicht der ehrliche(re)n Anbieter weiterhin die gesamte Branche in Verruf bringen, so die vorgenannten Firmen, die in Zusammenhang gebracht werden können zum wirklich sehr anrüchigen DREAM WORKS VACATION CLUB. Groß angekündigt von OTE und publiziert als der schlagende Beweis für den Versuch der Selbstreinigung der Anbietervereinigung, ist das Ergebnis nicht nur niederschmetternd, sondern auch im wahrsten Sinne des Wortes be-denklich: Der Vorwurf war gerichtet auf unlauteren Wettbewerb, den diese Firmen unter Missachtung aller Rechtsvorschriften zum Nachteil all jener anderen Firmen führen, die sich an die Gesetze halten. Die Prozessführung aber war, wenn man ausgeht vom Inhalt des Urteils, dilletantisch und das Ergebnis stärkt nun nur noch die angezeigten Firmen ungeachtet der vagen Möglichkeit, dass noch eine anders lautende Entscheidung in 2. Instanz ergeht. Der Verband OTE konnte nämlich zum Prozeß nicht einmal ausreichende Ermächtigungen vorweisen, womit sein Vorbringen praktisch nicht berücksichtigt wurde, und von dem wenigen, was der spanische Industrieverband dann noch vorbrachte, konnte die Einzelrichterin nicht hinreichend deutlich erkennen, dass es sich tatsächlich um ein Timeshare Produkt handelt, für das die Vertreiberfirmen die besonderen Rechtsvorschriften, die angeführt wurden, hätten beachten müssen. Liegt vielleicht Absicht hinter der schlechten Prozessführung ? Vielleicht werden nun Gerichtsentscheidungen „produziert“, die später als Beweis für alle dienen sollen, dass es hier mit „rechten Dingen zugeht ?“