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Dr. Andreas Schomerus
Alicante, España
| 2003-06-15 Timeshare vor der Anwaltskammer TF | | | | Vortragsreihe vor der Anwaltskammer in Teneriffa
Auf Einladung der Anwaltskammer Teneriffa habe ich im Rahmen einer Veranstaltungs-reihe am 12. und 13. Juni 2003 in Sta. Cruz de Tenerife versucht, die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung zum Tema “Levantamiento del Velo” zu referieren, also jener rechtlichen Figur, mit denen den Gerichten erlaubt wird, zu untersuchen, ob nicht einzelne Personen oder auch handelsrechtliche Gesellschaften in Vertragsverhältnissen dazu missbräuchlich vorgeschoben werden, um andere, dahinter stehende Personen oder Firmen zu verbergen. Es war unsere Kanzlei, die diese Figur mit den Problemen im Bereich der Vertragsgestaltung von Timesharerechten zum ersten Mal in Zusammenhang gebracht hatte und bereits im Jahre 1995 in mehr als ein Dutzend Fällen so die Verurteilung von den eigentlichen Drahtziehern dort erreichte, wo der erste Anschein zu einer Verantwortlichkeit nur jener geführt hätte, die – vermögenslos oder schlicht inexistent – wohl bewusst als Verkäufer aufgeführt worden waren.
Andere Beiträge der Vortragsreihe beleuchteten die Schwachstellen des spanischen Gesetzes 42/98 , so der Beitrag von Prof. Luis Javier Capote, oder die zahlreichen prozessrechtlichen Schwierigkeiten, die sich typischerweise bei Gerichtsverfahren zur Thematik ergeben, illustriert von Fr. Candelaria Robayna, Richterin am Gericht Nr 2 in Arona.
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