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Dr. Andreas Schomerus
Alicante, España
| 2003-09-12 Unrechtmäßiger Entzug von Nutzungsrechten/Enteignung | | | | Immer häufiger weigern sich die Time-Sharing Nutzer, die drastisch steigenden Jahresgebühren für Nutzungsrechte zu zahlen, und zwar insbesondere dann, wenn zuvor die Clubgesellschaften ihrerseits die Erwartungen oder Versprechungen, z.B. auf eine Möglichkeit des Wiederverkaufs, auf stabile Preise oder kostenlose Tauschmöglichkeiten nicht erfüllt hatten. Wenn daraufhin dann die Nutzungsrechte vom Club definitiv eingezogen werden, sie "verfallen" oder angeblich versteigert worden sind, steht der Käufer vor dem Nichts, denn seine gesamte Investition scheint verloren. Mittlerweile aber beschäftigen sich Dutzende von Gerichtsentscheidungen mit dem Thema und es steht fest, daß solch eine "Enteignung" illegal ist und die betreffenden Firmen zu Schadensersatz bis zum Einkaufspreis verpflichtet, wenn die Rechte nicht wieder eingeräumt werden können. Unbenommen bleibt das Recht der Betreiber, je nach Fall und Rechtsmodell der Ferienanlage die rückständigen Gebühren einzuklagen, natürlich mit der Notwendigkeit, dann auch die Gebührenzusammensetzung und ihre ordnungsgemäße Verabschiedung zu belegen. Der einseitige und entschädigungslose Einzug der Rechte sollte aber nicht hingenommen werden.
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