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Dr. Andreas Schomerus
Alicante, España
| 2004-02-11 Auslieferung des Verantwortlichen von Rockworld an Finland | | | | Die 3. Strafkammer des Zentralgerichts für landesweite Kriminalität (Audiencia Nacional, Sala de lo Penal, Sección Tercera) hat mit Beschluß vom 10.2.2004 dem Auslieferungsantrag Finlands entsprochen zur dortigen Aburteilung des am 13.1.2004 in Torremolinos festgenommenen britischen Staatsbürger David Stronach, der mit anderen Mitarbeitern unter der Fassade der Firma Rockworld International Ltd und World Wide Vacation Club einen groß angelegten TimeshareBetrug organisiert hatte.
Obwohl auch in Spanien zahlreiche Gerichtsverfahren geführt worden sind, unter anderem auch von unserer Kanzlei, wurde die Auslieferung gewährt unter dem Gesichtspunkt des Schwerpunkts des Betruges in Finland, wo Stronach u.a. auch im Fernsehen aufgetreten war. Ein anderer Gesichtspunkt ist der, daß hier in Spanien wohl ausschließlich zivilrechtlich vorgegangen worden war und damit strafrechtliche Verantwortlichkeiten gerade des Verantwortlichen nicht anstanden, was – soweit es deutsche Geschädigte angeht – u.a. darin begründet ist, daß die Rechtsschutzver-sicherungen, über die viele Kläger verfügen, gerade strafrechtliche Aktivmaßnahmen kostenschutzmäßig nicht abdecken. Allerdings ist es auch im Rahmen zivilrechtlicher Klagen gelungen, zahlreichen Geschädigten zu Ihrem Geld zu verhelfen, freilich nur solange, als die Firma aktiv war und Bankkonten gepfändet werden konnten.
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