Dr. Andreas Schomerus
Alicante, España

 

2005-04-14 Timeshare oder nicht ? Neuere Rechtsprechung (I)
 
Seit Jahren werden in Anbetracht der praktisch in ganz Europa verschärften Gesetztesbestimmungen zum Verkauf von Timeshare-Rechten nun von ihrer Natur und Struktur ähnliche Rechte, meist unter der Behauptung verkauft, es handele sich nur um die zugehörigkeit zu einem Urlaubsprogramm, zu einem Ferienclub, zu einem System von Vergünstigungen im Rahmen von Urlaubsleistungen usw. Viele dieser Verträge sind bereits von spanischen Gerichten geprüft worden und alleine die Rechtsprechung unserer eigenen Kanzlei läßt bereits die Bandbreite der Produkte und der Rechtsmeinungen erkennen. Wichtig ist die Feststellung, daß oft auch solche Verträge gerichtlich aufgelöst werden, bei denen die Rechtsnatur als Timesharing-Vertrag zweifelhaft bleibt oder abgelehnt wird, da andere gravierende Verstöße gegen das geltende Recht, so im Bereich des Verbraucherschutzgesetzes oder des Gesetzes der allgemeinen Geschäftsbedingungen, feststellbar waren. Hinzu treten die Fälle, in denen zumindest die vertraglichen Leistungen welcher Natur auch immer nicht oder nicht wie versprochen erbracht worden waren und meist offen blieb, ob sie überhaupt je hätten erbracht werden können, d.h.die vollmundigen Versprechen der Verkäufer oder die Verlockungen der Hochglanzbroschüren nicht ohnehin von vornherein jeglicher Grundlage entbehrten Hier also ein Überblick: DESIGNER WAY VACATION CLUB Angeboten mit verschiedenen Laufzeiten, meist von Incentive Leisure Group Keine einheitliche Rechtsprechung: Nach einem Urteil des Erstinstanzlichen Gericht 1 in Fuengirola vom 3.1.2005 zu einem Vertrag mit 5 jähriger Laufzeit handelt es sich um einen Vertrieb von Rechten, der dem Timeshare-Gesetz unterfällt (und entsprechend der Klage des Käufers auf Rücker-stattung seiner Anzahlungen nach Wideruf stattgegeben und die Widerklage der Verkäuferin auf Restzahlung abgewiesen wurde.) 3 Wochen später meinte eine andere Kammer des Gerichtes, es seien keine Timesharerechte und das Gesetz sei nicht anwenbar. (Urteil 24.1.05, Gericht Nr 6) Eine weitere Kammer des gleichen Gerichts vertritt im Urteil vom 11.4.2005 zu einem Vertrag mit 25jähriger Laufzeit nun die 3. Meinung: Timeshare sei es nicht, aber die Verträge seien so unklar und zu Lasten der Verbraucher ungleichgewichtet, daß sie als von vornherein nichtig zu qualifizieren wären. DREAM WORKS VACATION CLUB Angebote mit verchiedenen Laufzeiten, Anbieter u.a. Platinum Holidays, Holiday Options, Incentive Leisure Group Zahlreiche Urteile zu Gunsten der Käufer, in denen aufgrund manifester Nichterfüllung von Verkäuferplichten der Rechtsnatur der Verträge nicht weiter nachzugehen war (z. B. 2 Urteile vom 15.11.2004, Gericht Nr.1 San Bartolomé oder Urteil vom 24.5.2004, Gericht Nr 4). Ansonsten wurde teilweise die Anwendbarkeit des TS-Gesetzes bejaht, so vor allem zu 25jähriger Laufzeit (Urteil 7.4.2004, Gericht Nr 7 in San Bartolomé), bei kürzerer Laufzeit von nur 35 Monaten aber auch verneint, dafür der Vertrag wegen allgemeiner Gesetzesverstöße als nichtig qualifiziert (Urteil 26.4.2004, Gericht Nr 8 in San Bartolomé) So auch Urteil 1.3.05 Gericht Nr % in fuengirola zu einem Vertrag des Anbieters Incentive Leisure Group.