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Dr. Andreas Schomerus
Alicante, España
| 2005-05-24 Timeshare oder nicht (III) | | | | INTERNATIONAL VACATION CLUB (IVC)
Mit Anbietern/Verkäufern wie Prime Quality, Nombreun, Cristal Azulado oder Shore Canarias S.L., basierend wohl weitgehend auf Rechten im Lanzarote Beach Club und jährliche „Ferienpunkte“ beinhaltend, nach Anzahl im Preis und Kategorie gestaffelt.
Viele Fälle sind außergerichtlich verglichen worden mit Rückerstattungen zu Gunsten dr Käufer. Soweit es zu Urteilen kam, wurde das TS-Gestz für anwendbar und der Vertrag für nichtig erklärt (so in einem Urteil vom 24.3.2004 der 8. Kammer des Gerichts in Las Palmas ), oder auch der Vertrag aus anderen Gründen für nichtig erklärt, so unter dem Gesichtspunkt der Irrtumsanfechtung, da die Verkäuferseite den Vertrag unter Bedingungen abgeschlossen verstanden hatte, bei deren Kenntnis der Käufer aber den Kauf nicht getätigt hätte (Urteil 8.4.2005, 2. Kammer).
Soeben (19.5.2005) ergeht auch eine ganz neue Entscheidung in 2. Instanz zu einem Vertrag vom März 2001 der Verkäuferin Shore Canarias: Dabei wird die schon in 1. Instanz erklärte Nichtigkeit des Vertrages aus verschiedensten Gründen bestätigt:
Der Vertrag sei „ total wirr, unvollständig und unklar“und enthalte eine lange Liste von Verstoessen gegen das spanische Verbraucherschutzrecht. Zur Frage, ob Timeshare oder nicht, bezieht das Gericht keine eindeutige Stellung, meint aber, daß die im Timeshare-Gesetz vorgesehene Nichtigkeit von Umgehungsverträgen nach Art 1-7 auch mit den Wertungen des Codigos Civils übereinstimmt. Schließlich rügt es ausdrücklich die übliche Bearbeitung der Urlauber durch überlange Verkaufsgespräche, Alkohol-ausschank, das Fehlen echter Vergleichsmöglichkeiten für den Verbraucher und der faktische Ausschluß von Überlegungszeiten.
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