Dr. Andreas Schomerus
Alicante, España

 

2002-05-20 Veträge Nova und Turventa
 
Endlich ist es gelungen, den besonders agressiv agierenden Firmen TURVENTAS.L. und NOVA Ferien Plus Est. (Lichtenstein) vor den spanischen Gerichten beizukommen. Diese Firmen verkaufen seit ca. 1999 Ferienwohnrechte an der spanischen Ferienanlage Parque Mesa Del Mar in Tacoronte/Tenerifa und behaupten in ihren Verträgen, die sie durchaus dem spanischen Recht unterstellen, daß unter anderem die spezifische Rechtsvorschrift für Timeshare-Rechte, das spanische Gesetz 42/1998 vom 15.12.1998, nicht anwendbar sei. Entsprechend wurden auch in Hunderten von Fällen die Rücktritte und Widerrufe der Käufer zurückgewiesen und die Firmen, insbesonders NOVA, betrieben in Deutschland zahlreiche Aktivprozesse zur Einforderung von vertraglich festgelegten Zahlungen der Käufer. In der Tat war die Anwendbarkeit des genannten Gesetztes durchaus umstritten, aber bei der Anwendung spanischen Rechtes hätten von den deutschen Gerichten auch andere verbraucherschützenden Normen herangezogen werden müssen, was in aller Regel nicht oder nur sehr fehlerhaft geschah. Dies war um so ärgerlicher, als die Gerichte bei ihren Begründungen auch die verschiedenen Aufsätze des Unterzeichers zur Rechtslage der Timeshare-Verträge heranzog, soweit diese in der deutschen Fachliteratur veröffentlicht worden waren ( so Schomerus, Aufsatz in der NJW 1995, 359ff; ferner Schomerus NJW 1996, 3239 ff und Schomerus in NJW 1999, 1067 etc), und mit Ihnen leider zu einem gänzlich anderen Ergebnis gelangten, als ich es in verschiedenen Schriften verteidigte. Beispiele hierfür sind bspw. das Urteil des Landgerichte Kaiserslautern vom 14.8.2001 und das des Landgerichts Oldenburg vom 29.6.2001. Unsere Kanzlei hatte derweil in Spanien eigene Klagen gegen die Firmen eingebracht, und 2 Urteile vom 8.4.2002 des Gerichtes Nr.4 in La Laguna/ Tenerifa bestätigen nun endlich die schon lange vertretene Rechtsauffassung unserer Kanzlei: Das genannte spanische Gesetz wird auf die Verträge von Nova/Turventa durchaus für anwendbar erklärt und diese werden wegen ihrer zahlreichen Rechtsfehler für nichtig erklärt. Abgewiesen werden außerdem die Einwände dieser Firmen dahingehend, daß die Firma Nova an ihrem vorgeblichen Geschäftssitz in Lichtenstein verklagt werden müsse oder die verschieden Verträge keine Einheit darstellten und deshalb auch bei der Kündigung des einen Vertrages der andere Fortbestehen könne und den Käufer weiterhin zu Zahlungen verpflichte.