KANZLEI

1976 unter dem Namen Fahnebrock gegründet, war Schomerus eine der ersten deutsch-spanischen Anwaltskanzleien an der Costa Blanca und wurde bald zur Vertrauenskanzlei der großen Rechtsschutzversicherer. 

Wir haben einen römischen Helm als unser Symbol gewählt. Schomerus ist ein deutscher Familienname lateinischen Ursprungs, der „Hüter“ bedeutet: Hüter der Sicherheit des Volkes, des Volkes und seiner Rechte.  

Die Kanzlei Schomerus besteht aus einem erfahrenen und kompetenten Team deutscher und spanischer Rechtsanwälte, die sich auf die wesentlichen Fragen des deutsch-spanischen Zivil- und Wirtschaftsrechts sowie des internationalen Privat- und Strafrechts spezialisiert haben. Schomerus vertritt seine Mandanten vor Gerichten in ganz Spanien, einschließlich der Balearen und der Kanarischen Inseln.

Schomerus verfügt über ein umfangreiches, über viele Jahre aufgebautes Netzwerk erfahrener Korrespondenzanwälte. Die Rolle dieser Partner und Rechtsanwälte ist der Schlüssel zum Erfolg einiger Rechtsstreitigkeiten in Spanien.

Allgemeine Regeln:

Darüber hinaus verfügt unsere Firma über weitere kooperierende Firmen in anderen Ländern. Natürlich in Deutschland, aber auch in Österreich, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich. Die Kanzlei Schomerus unterhält regelmässige Beziehungen zu vielen Anwälten im deutschsprachigen Raum, aber auch in den Benelux-Ländern oder in mehreren osteuropäischen Ländern. Im Vereinigten Königreich gibt es eine besondere Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Zimmers in London. Unsere Anwaltskanzlei wird auch von der spanischen Botschaft in London oder dem spanischen Generalkonsulat in Zürich sowie von der norwegischen Botschaft in Madrid empfohlen.

Honorarrichtlinien

Die anwaltliche Arbeit kann sehr unterschiedliche Bereiche betreffen und die Beanspruchung des Anwalts ist auch abhängig von den Besonderheiten des jeweiligen Mandats sehr verschieden. Deswegen ist es häufig schwer, pauschale Honorare anzugeben, aber im Wunsch, unsere Regeln dafür transparent zu machen, finden Sie hier die Grundsätze beschrieben:

Allgemeine Regeln:

Im aussergerichtlichen Bereich (also z.B. bei Geltendmachung von Forderungen gegenüber Dritten) berechnen wir die Honorare in Anlehnung an das RVG (Vergütungsgesetz für Rechtsanwälte). Ausgegangen wird dabei vom Betrag, um den es bei dem Mandat geht (sog. Gegenstandswert) und es gibt feste Gebührentabellen, die dann auch Besonderheiten wie eine Beteiligung mehrer Personen auf Mandantenseite oder den internationalen Bezug berücksichtigen.
Bei gerichtlichen Tätigkeiten richten wir uns nach den Regeln der spanischen Anwaltschaft.
Die Mindestgebühren, die von den Gerichten auch bei den Kostenfestsetzungbeschlüssen herangezogen werden, sind allerdings in jeder Provinz unterschiedlich. Wir berechnen nach den Honorarempfehlungen der Comunidad Valenciana, es sei denn, wir sind vor Gerichten tätig, die andere Gebührensätze anwenden, wie z.B. in Katalunien oder den Kanarischen
Inseln.

Sonderfälle:

Bei Erbschaften und dem Immobilienan- und verkauf sind die Herausforderungen an den Anwalt höchst unterschiedlich. Es gibt unproblematische Verläufe und solche, in denen sich eine Schwierigkeit an die nächste reiht, ohne dass sich dies unbedingt bereits am Beginn des Mandats abzeichnet. Insofern gehen wir hier zwar auch von einem festen Honorar aus, das u.a. abhängig ist von dem Wert des Objekts bzw.des Nachlasses, aber das durch ein Zeithonorar ergänzt werden kann (siehe unten) für die in der Bearbeitung auftauchenden Schwierigkeiten.
Bei der Bearbeitung von Fällen ohne klaren Gegenstandswert und bei denen unsicher ist, wie lange am Fall gearbeitet werden muss, kann ein Honorar auf Stundenbasis festgelegt werden.
Falls gewünscht, kann jeweils auch eine  Honorarvereinbarung aufgenommen werden. Wir folgen dabei textlich den Empfehlungen der Anwaltskammer der Comunidad Valenciana.